Verwendung von Prüfzeichen und Logos

Nach Erhalt der Zertifizierung für ISO 27001, NEN 7510 oder ISO 9001 bekommen Kunden von DigiTrust ein Dokument mit den Vorschriften für die Verwendung der Prüfzeichen und Logos, die sie ab diesem Zeitpunkt verwenden dürfen. Dieses Dokument wird am Tag der Zertifikatsausstellung wirksam. 

Einführung 

Dieses Dokument enthält die Vorschriften für die Verwendung der Prüfzeichen von DigiTrust. Grundsätzlich gilt für die Verwendung des Prüfzeichens von DigiTrust, dass ein Prüfzeichen dem Markt das Vertrauen gibt, dass die Verwender der Zeichen die entsprechenden Zertifizierungsanforderungen erfüllen. Dieser Grundsatz und die in diesem Dokument beschriebenen Vorschriften gelten auch für Bezugnahmen auf eine DigiTrust-Zertifizierung, die nicht in Form der beschriebenen Prüfzeichen erfolgen. 

Die Erwähnung der Zertifizierung im Text ist der Verwendung eines Prüfzeichens gleichgestellt. Die Verwendung der NEN 7510-Bildmarke unterliegt besonderen Vorschriften. Diese sind in Anhang I dieses Dokuments enthalten. 

  1. Prüfzeichen und Logos von DigiTrust

Das Prüfzeichen ist die Bildmarke, die von zertifizierten Einrichtungen verwendet wird, um ihren Zertifizierungsstatus anzuzeigen. Das Prüfzeichen von DigiTrust besteht aus dem DigiTrust-Logo in Kombination mit dem betreffenden Akkreditierungszeichen des Akkreditierungsrates, in dem die Registrierungsnummer von DigiTrust angegeben ist. Nur Organisationen mit einem gültigen, von DigiTrust ausgestellten Zertifikat sind berechtigt, das Prüfzeichen von DigiTrust zu verwenden. Eine Organisation erhält die DigiTrust-Logos nach erfolgreichem Abschluss der Erstzertifizierung. 

  1. Verwendung der Logos

Die Prüfzeichen von DigiTrust dürfen verwendet werden: 

  • In Korrespondenz 
  • In Anzeigen und anderem Werbematerial 
  • In digitalen Dokumenten/Medien 
  • An Wänden, Türen und Fenstern 
  • An Messeständen Die Verwendung des Prüfzeichens in den oben genannten Fällen unterliegt den folgenden allgemeinen Vorschriften: 
    1. Jede Seite eines Dokuments, auf der das Prüfzeichen verwendet wird, muss das vollständige Zeichen enthalten, ohne dass es von der Einrichtung bearbeitet wurde. 
    2. Die Verwendung des Prüfzeichens in digitalen Dokumenten (z. B. auf Websites und anderen digitalen Medien) unterliegt ebenfalls diesen Vorschriften. 
    3. DigiTrust ist jederzeit berechtigt, die Verwendung des Prüfzeichens zu überprüfen. Die Einrichtung muss bei solchen Überprüfungen mitwirken. 
    4. Wenn sich der Geltungsbereich der Zertifizierung ändert, werden die Kommunikationsmittel entsprechend angepasst. Beispiel:

Certificering

  1. Einschränkungen der Verwendung und unbefugte Verwendung der Prüfzeichen von DigiTrust

Zertifizierte Einrichtungen dürfen nicht den Eindruck erwecken, dass die Zertifizierung für Tätigkeiten gilt, die nicht in den Geltungsbereich der Zertifizierung fallen. Außerdem darf nicht in einer Art und Weise auf die Zertifizierung verwiesen werden, die vermuten lässt, dass sich die Zertifizierung auf ein Produkt bezieht. Ferner darf die zertifizierte Organisation nicht den Eindruck erwecken, dass die Organisation selbst zertifiziert ist. 

Das Logo/Prüfzeichen von DigiTrust darf nicht verwendet werden: 

  • Auf Produktverpackungen 
  • Auf Fahrzeugen 
  • In Berichten oder Bescheinigungen, die keine Ergebnisse zertifizierter Tätigkeiten enthalten, oder in Erklärungen, die sich nicht auf zertifizierte Tätigkeiten beziehen 
  • In Laborberichten, Kalibrierungs- oder Prüfberichten und/oder -bescheinigungen 

 Jede potenziell fehlerhafte oder irreführende Verwendung des Prüfzeichens im Sinne von Artikel 3 Nummern 1 bis 4 ist zu vermeiden. Das bedeutet, dass klar ersichtlich sein muss, welche Tätigkeiten in den Geltungsbereich der Zertifizierung fallen und welche nicht. Gleichzeitig muss die zertifizierte Organisation die in Artikel 4 genannten Einschränkungen einhalten. Wenn DigiTrust feststellt, dass sein Prüfzeichen falsch oder irreführend verwendet wurde, wird die Organisation darüber in Kenntnis gesetzt und erhält nach Feststellung des Verstoßes fünf (5) Werktage Zeit, um Korrekturmaßnahmen zu ergreifen. Wenn DigiTrust nach diesen fünf Werktagen feststellt, dass die Organisation weiterhin gegen die Bestimmungen verstößt, verhängt DigiTrust eine Geldstrafe in Höhe von 250 € zzgl. MwSt. für jeden Tag, an dem der Verstoß andauert. 

  1. Besondere Vorschriften für die Verwendung des Prüfzeichens

Wenn die Zertifizierung einer Einrichtung ausgesetzt wird, muss die Einrichtung die Verwendung des Prüfzeichens unverzüglich einstellen. Bei Beendigung der Zertifizierung muss die Einrichtung umgehend handeln: 

  • Sie darf nicht mehr verkünden oder suggerieren, dass sie zertifiziert ist. 
  • Sie muss die Veröffentlichung und Verteilung von Dokumenten mit dem Prüfzeichen oder einem anderen Hinweis auf die Zertifizierung einstellen. 

Kommt die Organisation dem nicht innerhalb von fünf (5) Werktagen ab dem Datum des Zertifikatsentzugs nach, so verhängt DigiTrust eine Geldstrafe in Höhe von 250,- € zzgl. MwSt. für jeden Tag, an dem der Verstoß andauert. 

Anhang I: Richtlinien für die Verwendung des NEN 7510-Logos 

Nur Zertifikatsinhaber, die durch Unterzeichnung einer zusätzlichen Vereinbarung mit DigiTrust B.V. die Einhaltung der in diesem Anhang enthaltenen Richtlinien zur Verwendung der beim Benelux-Markenamt eingetragenen NEN 7510-Bildmarke bestätigt haben, können das Recht erhalten, die NEN 7510-Bildmarke für ihre Dienstleistung zu verwenden. 

Verwendung der NEN 7510-Bildmarke durch den Zertifikatsinhaber 

  • Die NEN 7510-Bildmarke darf nur verwendet werden, wenn auch der Name und eine Bildmarke des Zertifikatsinhabers verwendet werden. Die NEN 7510-Bildmarke darf nicht auffälliger sein als der Name und die Bildmarke des Zertifikatsinhabers. 
  • Die NEN 7510-Bildmarke darf vom Zertifikatsinhaber nicht als eigene Hersteller- oder Handelsmarke verwendet werden. 
  • Die NEN 7510-Bildmarke darf vom Zertifikatsinhaber nur mit schriftlicher Genehmigung von NEN für andere Kommunikation oder auf andere Weise verwendet werden. 
  • Für das Recht auf Verwendung der NEN 7510-Bildmarke stellt DigiTrust B.V. dem Antragsteller ein NEN 7510-Zertifikat für seine Dienstleistung aus. Wenn dieses Recht gewährt wird, stellt DigiTrust B.V. dem Zertifikatsinhaber jeweils ein neues NEN 7510-Zertifikat aus. 
  • Der Zertifikatsinhaber verpflichtet sich, während der Gültigkeitsdauer der ausgestellten Zertifikate stets die Anforderungen an die Dienstleistung zu erfüllen, für die das NEN 7510-Zertifikat gilt. Der Zertifikatsinhaber ergreift zu diesem Zweck ausreichende Maßnahmen. DigiTrust B.V. ist berechtigt, sich von der Wirksamkeit dieser Maßnahmen zu überzeugen und deren Anwendung zu überwachen. 
  • Wenn eine Organisation ihr NEN 7510-Zertifikat verliert oder die Organisation das NEN 7510-Zertifikat nicht mehr besitzen möchte, ist es dieser Organisation mit sofortiger Wirkung untersagt, die NEN 7510-Bildmarke in irgendeiner Weise zu verwenden. DigiTrust B.V. überwacht dies und ergreift bei Bedarf geeignete Maßnahmen. 
  • Wenn der Zertifikatsinhaber die NEN 7510-Bildmarke für seine Dienstleistung führt, jedoch feststellt oder vermutet, dass schwerwiegende Abweichungen von den im Zertifizierungsprogramm festgelegten Anforderungen aufgetreten sind, muss er DigiTrust B.V. unverzüglich darüber informieren. 
  • Wenn der Zertifikatsinhaber seine Dienstleistung, für die das NEN 7510-Zertifikat ausgestellt wurde, ändern möchte, darf er allgemeine Kommunikationsmittel für die geänderte Dienstleistung nicht mit der NEN 7510-Bildmarke versehen, bevor DigiTrust B.V. beurteilen konnte, ob die geänderte Implementierung noch den geltenden Anforderungen entspricht. 
  • NEN ist jederzeit berechtigt, die Einhaltung dieser Anweisungen zu überprüfen (oder überprüfen zu lassen).  

Form und typografische Ausführung einer NEN 7510-Bildmarke 

Die NEN 7510-Bildmarke ist eine Bildmarke von NEN. Die Bild- und Wortmarken von NEN sind unter der Nummer 0635605 im Benelux-Markenregister und unter den Nummern 001584127, 008822546, 008822595 und 003778099 im Markenregister der Europäischen Union eingetragen. 

Die NEN 7510-Bildmarke muss gemäß den folgenden Anweisungen verwendet werden:  

  1. Auf einem NEN 7510-Zertifikat und in anderen Kommunikationsmitteln: 
  2. Für die Farben der Bildmarkenelemente müssen PMS 283 (hellblau) und PMS 308 (dunkelblau) gewählt werden. 
  3. Die Verwendung der NEN 7510-Bildmarke in schwarzer Farbe auf hellem Hintergrund oder in weißer Farbe auf dunklem Hintergrund ist zulässig. 
  4. Die NEN 7510-Bildmarke muss im Layout und in der typografischen Ausführung wie von NEN vorgeschrieben und bereitgestellt verwendet werden. 
  5. Falls erforderlich, kann die NEN 7510-Bildmarke vergrößert oder verkleinert werden. 
  6. In allgemeinen Kommunikationsmitteln oder dem eingetragenen Teil davon, soweit sie sich auf die zertifizierte Dienstleistung beziehen: a. Für die Farben der Bildmarkenelemente müssen PMS 283 (hellblau) und PMS 308 (dunkelblau) gewählt werden. b. Die Verwendung der NEN 7510-Bildmarke in schwarzer Farbe auf hellem Hintergrund oder in weißer Farbe auf dunklem Hintergrund ist zulässig. c. Die NEN 7510-Bildmarke muss im Layout und in der typografischen Ausführung wie von NEN vorgeschrieben und bereitgestellt verwendet werden. d. Falls erforderlich, kann die NEN 7510-Bildmarke vergrößert oder verkleinert werden. 

 Meldung 

Sollten Sie irgendwo feststellen, dass die oben genannten Vorschriften nicht eingehalten werden, melden Sie dies bitte an DigiTrust über info@digitrust.nl. 

Wir ergreifen daraufhin entsprechende Maßnahmen.